Digi-Tacho und Fahrerkarten im Blick

Tachographendaten sichern und auswerten

Tachographendaten sichern und auswerten bedeutet mehr als Dateien herunterzuladen. Wir prüfen Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten, überwachen Auslesefristen und bereiten Auffälligkeiten so auf, dass Sie Verstöße erkennen, dokumentieren und gezielt abstellen können.

  • 28 KalendertageFahrerkartendaten kopieren
  • 90 TageMassenspeicher kopieren
  • Klare Auswertungmit Handlungsempfehlungen

Auslesen allein genügt nicht

Tachographendaten sichern und auswerten: Fristen, Kontrolle und Maßnahmen

Ein vollständiger Prozess verbindet fristgerechtes Kopieren, getrennte Sicherheitskopien, fachliche Prüfung sowie dokumentierte Reaktionen auf festgestellte Auffälligkeiten.

28 Kalendertage

Fahrerkartendaten

Die Daten der Fahrerkarte müssen spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.

90 Tage

Massenspeicherdaten

Die Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers müssen spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses kopiert werden.

Zusätzliche Pflicht

Sicherheitskopie und Kontrolle

Von allen kopierten Daten sind unverzüglich Sicherheitskopien auf einem gesonderten Datenträger zu erstellen. Die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bleibt eine eigenständige Unternehmerpflicht.

Rechtsgrundlage für die Kopierfristen und Sicherheitskopien ist insbesondere § 2 Absatz 5 FPersV. Die Auslesefrist ist nicht mit einem starren gesetzlichen Auswertungsintervall gleichzusetzen. Die Prüfung muss so organisiert sein, dass Verstöße erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Unsere Leistungen

Aus Daten werden nachvollziehbare Entscheidungen

Wenn wir Tachographendaten sichern und auswerten, betrachten wir nicht nur automatisch erzeugte Verstoßlisten. Tätigkeiten, Fahrzeugeinsätze, Kartenereignisse und technische Störungen werden im Zusammenhang geprüft und verständlich bewertet.

01

Datenübernahme und Vollständigkeit

  • DDD-Dateien aus Fahrerkarten und Massenspeichern
  • Prüfung von Datenzeiträumen und Lücken
  • Zuordnung von Fahrern und Fahrzeugen
  • Kontrolle fälliger Auslesetermine
02

Lenk- und Ruhezeiten

  • Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten
  • Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
  • Arbeits- und Bereitschaftszeiten
  • Mehrfahrerbetrieb und manuelle Nachträge
03

Ereignisse und Auffälligkeiten

  • Fahren ohne geeignete Fahrerkarte
  • Karten- und Zeitüberschneidungen
  • Unterbrechungen der Stromversorgung
  • Technische Ereignisse und Bedienfehler
04

Bericht und Handlungsempfehlung

  • Priorisierung nach Handlungsbedarf
  • Verständliche Erläuterung der Feststellungen
  • Grundlage für Fahrerunterweisungen
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen
Beispiel: strukturierter PrüfberichtAuswertung abgeschlossen
ZuordnungZeitpunktFeststellungBewertung Fahrer / FahrzeugDatum und UhrzeitFahren ohne FahrerkartePrüfbedarf FahrzeugDatenzeitraumStromunterbrechungTechnisch prüfen

Unser Service für Sie

  • Fester Ansprechpartner für Fragen zu Bedienung, Vorschriften, Auswertung und Fahrerunterweisung
  • Massenspeicherdaten aus digitalen Fahrtenschreibern auslesen und auswerten
  • Fahrerkarten auslesen und auswerten
  • Festgestellte Verstöße verständlich erläutern und fachlich bewerten
  • Aufzeigen des Bußgeldrisikos
  • Überwachung der Gültigkeit und Ablauffristen der Fahrerkarten
  • Fahrerunterweisung und Schulung zur richtigen Bedienung des Fahrtenschreibers
  • Fristgerechte und nachvollziehbare Archivierung der Tachographendaten

 

Fachlich betreut durch einen personenzertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012.

Tachographendaten professionell auswerten lassen

externe gefahrgutbeauftragte

Häufige Fragen zu Tachographendaten und Fahrtenschreibern

Was ist der digitale Fahrtenschreiber (Digi-Tacho) und welche Daten speichert er?

Der digitale Fahrtenschreiber ist ein Kontrollgerät gemäß VO (EU) 165/2014. Er zeichnet fahrer- und fahrzeugbezogene Daten auf, darunter Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Geschwindigkeiten, Wegstrecken sowie Ereignisse und Störungen. Zusätzlich speichert die Fahrerkarte persönliche Tätigkeitsdaten des Fahrers.

Die Datenerfassung und -kontrolle basiert insbesondere auf:

  • VO (EG) 561/2006 – Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)

  • VO (EU) 165/2014 – Fahrtenschreiberpflicht

  • Fahrpersonalgesetz (FPersG)

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Diese Regelwerke verpflichten Unternehmen zur Kontrolle und Dokumentation der Einhaltung der Sozialvorschriften.

Nach § 2 Abs. 5 FPersV gelten folgende Fristen:

  • Fahrerkarte: spätestens alle 28 Tage

  • Massenspeicher des Fahrtenschreibers: spätestens alle 90 Tage

Zusätzlich müssen Daten vor Ablauf dieser Fristen ausgelesen werden, wenn das Fahrzeug verkauft, außer Betrieb genommen oder das Unternehmen gewechselt wird.

Die aus Fahrerkarten und Massenspeichern kopierten Daten sind nach § 4 Absatz 3 FPersG ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Kopierens zu speichern. Werden sie zugleich als Arbeitszeitnachweis verwendet, können längere Aufbewahrungspflichten gelten. Arbeitszeitnachweise nach § 16 Absatz 2 ArbZG sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Die Verantwortung liegt beim Verkehrsunternehmen. Es muss die Daten fristgerecht kopieren, Fahrer ordnungsgemäß anweisen und die Einhaltung der Sozialvorschriften regelmäßig kontrollieren. Die praktische Auswertung kann einer geeigneten Person oder einem Dienstleister übertragen werden. Ein Verkehrsleiter ist jedoch nicht allein aufgrund seiner Funktion automatisch dafür verantwortlich.

Je nach Art, Schwere und Häufigkeit können Verstöße zu Bußgeldern gegen Fahrer und Unternehmen sowie zu einer höheren Risikoeinstufung und häufigeren Kontrollen führen. Schwere oder wiederholte Verstöße können außerdem die Zuverlässigkeit des Verkehrsunternehmens beeinträchtigen. Ein Entzug der Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz erfolgt jedoch nicht automatisch.

Benötigt werden eine Unternehmenskarte, ein geeignetes Auslesegerät oder eine Remote-Download-Lösung sowie eine Software zur sicheren Speicherung und Auswertung der Daten. Zusätzlich muss das Unternehmen klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen und getrennte Sicherheitskopien organisieren. Eine besondere gesetzliche Qualifikation des ausführenden Mitarbeiters ist nicht vorgeschrieben; er muss jedoch für seine Aufgabe geeignet und entsprechend eingewiesen sein.