Externer Verkehrsleiter bundesweit

Langjährig am Markt tätig · Rechtssicher · Fachkundig

Jens Kottwitz

Sachverständiger im Transportwesen

Externer Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen

Wir stellen Ihnen einen IHK-geprüften externen Verkehrsleiter und begleiten Ihr Transportunternehmen zuverlässig durch alle gesetzlichen Anforderungen gemäß VO (EG) 1071/2009. Bundesweit verfügbar, kurzfristig einsetzbar und ohne Einarbeitungsaufwand.

Warum ein externer Verkehrsleiter notwendig ist

Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen einen Verkehrsleiter, wenn Transporte durchgeführt werden mit:

  • Fahrzeugen über 3,5 t zGG im nationalen Verkehr

  • Fahrzeugen über 2,5 t zGG im internationalen Verkehr

Der Verkehrsleiter stellt sicher, dass sämtliche Verkehrstätigkeiten rechtskonform organisiert und überwacht werden.

Fahrpersonalverordnung

Ihre Vorteile mit unserem Verkehrsleiterdienst

IHK-geprüfte Fachkunde

Langjährige Erfahrung im Transportwesen

Bundesweiter Einsatz

Kurzfristige Verfügbarkeit

Keine interne Schulung erforderlich

Entlastung von Unternehmerhaftung

EU-Lizenz-beantragen

Unterstützung bei der EU-Transportlizenz

Wir begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren:

  • Prüfung der Voraussetzungen

  • Zusammenstellung aller Unterlagen

  • Stellung des Verkehrsleiters

  • Kommunikation mit den Behörden

  • Begleitung bis zur Genehmigung

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

EMAIL

info@ext-verkehrsleiter.de

Tel.Nr.

05173-8459950

ADDRESSe

Im Hagen 2,
31311 Uetze
Zweigstelle in Berlin
Mühlenstr. 8a

Weitere spezialisierte Leistungen

Externer Gefahrgutbeauftragter

Beratung und Betreuung nach ADR für Unternehmen im Gefahrguttransport.

Externer Abfallbeauftragter

Unterstützung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Transportberatung & Unternehmensgründung

Begleitung bei Gründung, Kalkulation und Behördenprozessen.

Unternehmensberatung für Transportunternehmen

Wir sind darauf spezialisiert, Sie nicht nur beim Aufbau Ihres Unternehmens im Güterkraftverkehr, sondern auch bei der Navigation durch die komplexen gesetzlichen Anforderungen des Transportsektors zu unterstützen. Unsere Expertise ist Ihr Schlüssel zu einer soliden Gründung, rechtskonformen Abläufen im Verkehrsmanagement und einer präzisen Kalkulation Ihrer Transporte. Dabei begleiten wir Sie unter anderem bei allen Voraussetzungen rund um die Transportlizenz sowie bei der Umsetzung der Vorgaben nach der EU-Verordnung 1071/2009.

Dank unseres umfangreichen Netzwerks an von der IHK geprüften Verkehrsleitern und Gefahrgutbeauftragten können wir Ihnen diesen Service in der Regel kurzfristig anbieten – ohne Einarbeitungszeit für bestehende Mitarbeiter oder die Einstellung neuer Fachkräfte. Wir unterstützen Sie zudem bei der Kommunikation mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und sorgen für strukturierte, nachvollziehbare Prozesse.

Dies ist besonders wertvoll bei Unternehmensgründungen oder im Falle des Ausscheidens Ihres bisherigen Verkehrsleiters. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung – wir bieten Unterstützung, die genau auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten ist.

Fachkompetenz im Transportwesen

Hinter unserem Angebot steht Jens Kottwitz, Sachverständiger im Transportwesen mit langjähriger Erfahrung in der Transportpraxis, der Beratung und der Zusammenarbeit mit Behörden. Durch fundierte Fachkenntnisse, strukturierte Arbeitsweise und ein starkes Netzwerk aus qualifizierten Partnern gewährleisten wir eine professionelle und rechtssichere Betreuung.

Unsere Arbeit verbindet Praxiswissen, rechtliche Sicherheit und betriebswirtschaftliches Verständnis – eine Kombination, die insbesondere im Güterkraftverkehr entscheidend ist.

Externer Verkehrsleiter

FAQs

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.

Der Verkehrsleiter ist für die ordnungsgemäße Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Transportunternehmens verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die betrieblichen Abläufe im Güterkraftverkehr rechtskonform organisiert sind.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Instandhaltung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge

  • Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrerunterlagen

  • Prüfung von Beförderungsdokumenten und Verträgen

  • Organisation der Fahrzeugeinsätze und Tourenplanung

  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

  • Einhaltung der Vorschriften nach VO (EG) 1071/2009

  • Unterstützung bei Behördenkontakten und Prüfungen

Der Verkehrsleiter trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Transporttätigkeiten bei.

Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs seit dem 4. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es zuvor auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt.

Nein, Werkverkehrsunternehmen  fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter.

Werkverkehr liegt vor, wenn ein Unternehmen Güter für eigene betriebliche Zwecke transportiert und nicht gewerblich für Dritte tätig ist. Der Transport ist dabei lediglich eine Hilfstätigkeit des Unternehmens und nicht Hauptzweck der Geschäftstätigkeit.

Da Werkverkehr nicht unter die Regelungen für gewerblichen Güterkraftverkehr fällt, besteht keine Pflicht zur Benennung eines Verkehrsleiters und keine Verpflichtung zur EU-Transportlizenz.

Sobald jedoch Transporte für fremde Auftraggeber durchgeführt werden, handelt es sich um gewerblichen Güterverkehr – und ein Verkehrsleiter wird gesetzlich erforderlich.

Nein, nicht direkt. Zwar kann sich der Erlaubnisinhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis auch selbst als Verkehrsleiter benennen, zunächst wird jedoch davon ausgegangen, dass die zur Führung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte benannte Person die Funktion des Verkehrsleiters einnimmt.

Ein kompetenter Verkehrsleiter vereint fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und organisatorisches Geschick. Er erfüllt die Anforderungen der VO (EG) 1071/2009 und verfügt in der Regel über die IHK-Fachkunde im Güterkraftverkehr.

Wichtige Merkmale sind:

  • Fundierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und bei Lenk- und Ruhezeiten

  • Erfahrung im praktischen Transportbetrieb

  • Sicherheit im Umgang mit Behörden und Prüfungen

  • Organisation von Fahrzeugeinsatz, Wartung und Dokumentation

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Ein qualifizierter Verkehrsleiter stellt sicher, dass die Verkehrstätigkeiten rechtskonform, sicher und strukturiert durchgeführt werden.

Unsere Dienstleistung als externer Verkehrsleiter bietet eine kosteneffiziente und flexible Lösung für Unternehmen im Güterkraftverkehr. Ob Sie neu gründen oder nach einer effizienteren Alternative suchen, unsere externen Verkehrsleiter sind spezialisiert auf die umfassende Betreuung Ihrer Transport- und Logistikprozesse.

Dabei stellt sich häufig die Frage, ob diese Funktion durch einen angestellten Mitarbeiter oder einen externen Verkehrsleiter übernommen werden sollte.

Beide Varianten sind gesetzlich zulässig, unterscheiden sich jedoch deutlich in Aufwand, Kosten und Flexibilität.

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