Wer ein Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr gründen oder betreiben möchte, benötigt eine EU-Transportlizenz (Gemeinschaftslizenz). Sie berechtigt Unternehmen, gewerblichen Güterverkehr innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union durchzuführen.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gemeinschaftslizenz ist grundsätzlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland erforderlich und berechtigt zugleich zu Transporten innerhalb der EU und des EWR.
Um eine Transportlizenz zu erhalten, müssen Unternehmen vier zentrale Kriterien erfüllen:
Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr nachgewiesen. Alternativ kann ein externer Verkehrsleiter bestellt werden, der diese Voraussetzung erfüllt.
Der Unternehmer oder der benannte Verkehrsleiter muss zuverlässig sein. Die Behörde prüft dies beispielsweise anhand von:
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Verkehrsverstößen
Das Unternehmen benötigt einen tatsächlichen Betriebssitz mit organisatorischer Struktur und Dokumentation.
Erforderliches Eigenkapital und Reserven:
Setzt ein Unternehmen ausschließlich Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ein, gelten 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
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Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für die Transportlizenz. Er ist verantwortlich für das Verkehrsmanagement des Unternehmens und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr.
Unternehmen können diese Funktion durch:
den Unternehmer selbst
einen Mitarbeiter
einen externen Verkehrsleiter
besetzen.
Gerade für Existenzgründer ist ein externer Verkehrsleiter häufig die schnellste und wirtschaftlichste Lösung.
Die Beantragung einer EU-Transportlizenz umfasst mehrere formale Schritte und Nachweise. Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert das Genehmigungsverfahren erheblich.
Eine fachkundige Begleitung kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
Die EU-Transportlizenz ist die zentrale Voraussetzung für Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Wer die Anforderungen an fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung erfüllt, kann die Lizenz beantragen.
Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Genehmigungsverfahren effizient und sicher durchlaufen.
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers regelt die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Die Gemeinschaftslizenz und der Zugang zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Fachlich geprüft von Jens Kottwitz
Externer Verkehrsleiter und zertifizierter Sachverständiger im Transportwesen.
Stand: August 2026
Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Der Antrag sollte deshalb frühzeitig und vollständig gestellt werden.
Fragen zum Antrag
Kurze Antworten auf zentrale Fragen rund um Güterkraftverkehr, Antrag, Nachweise und Verkehrsleitung.
Stand: Juli 2026. Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder die Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Behörde.