EU-Transportlizenz beantragen

Wer ein Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr gründen oder betreiben möchte, benötigt eine EU-Transportlizenz (Gemeinschaftslizenz). Sie berechtigt Unternehmen, gewerblichen Güterverkehr innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union durchzuführen.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Gemeinschaftslizenz ist grundsätzlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland erforderlich und berechtigt zugleich zu Transporten innerhalb der EU und des EWR.

Voraussetzungen für die EU-Transportlizenz

Um eine Transportlizenz zu erhalten, müssen Unternehmen vier zentrale Kriterien erfüllen:

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr nachgewiesen. Alternativ kann ein externer Verkehrsleiter bestellt werden, der diese Voraussetzung erfüllt.

Zuverlässigkeit

Der Unternehmer oder der benannte Verkehrsleiter muss zuverlässig sein. Die Behörde prüft dies beispielsweise anhand von:

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Verkehrsverstößen


Niederlassung im Inland

Das Unternehmen benötigt einen tatsächlichen Betriebssitz mit organisatorischer Struktur und Dokumentation.


Finanzielle Leistungsfähigkeit

Erforderliches Eigenkapital und Reserven:

  • 9.000 Euro für das erste genutzte Fahrzeug,
  • 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug über 3,5 Tonnen,
  • 900 Euro für jedes zusätzlich genutzte Fahrzeug über 2,5 bis 3,5 Tonnen.

Setzt ein Unternehmen ausschließlich Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ein, gelten 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug.

Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit für Ihren Fuhrpark direkt ermitteln.


Rolle des Verkehrsleiters

Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für die Transportlizenz. Er ist verantwortlich für das Verkehrsmanagement des Unternehmens und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr.

Unternehmen können diese Funktion durch:

  • den Unternehmer selbst

  • einen Mitarbeiter

  • einen externen Verkehrsleiter

besetzen.

Gerade für Existenzgründer ist ein externer Verkehrsleiter häufig die schnellste und wirtschaftlichste Lösung.


Unterstützung bei der Transportlizenz

Die Beantragung einer EU-Transportlizenz umfasst mehrere formale Schritte und Nachweise. Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert das Genehmigungsverfahren erheblich.

Eine fachkundige Begleitung kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.

Fazit

Die EU-Transportlizenz ist die zentrale Voraussetzung für Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Wer die Anforderungen an fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung erfüllt, kann die Lizenz beantragen.

Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Genehmigungsverfahren effizient und sicher durchlaufen.

Rechtsgrundlagen der EU-Transportlizenz

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers regelt die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Die Gemeinschaftslizenz und der Zugang zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

Fachlich geprüft von Jens Kottwitz
Externer Verkehrsleiter und zertifizierter Sachverständiger im Transportwesen.
Stand: August 2026

EU-Transportlizenz beantragen: Ablauf in 5 Schritten

 

  1. Zuständige Genehmigungsbehörde am Betriebssitz ermitteln.
  2. Antragsformular und erforderliche Nachweise zusammenstellen.
  3. Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung nachweisen.
  4. Antrag vollständig bei der Genehmigungsbehörde einreichen.
  5. Gemeinschaftslizenz und benötigte beglaubigte Kopien für die Fahrzeuge beantragen.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Der Antrag sollte deshalb frühzeitig und vollständig gestellt werden.

Fragen zum Antrag

Häufige Fragen zur Gemeinschaftslizenz

Kurze Antworten auf zentrale Fragen rund um Güterkraftverkehr, Antrag, Nachweise und Verkehrsleitung.

Brauche ich seit 2026 noch eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis?
Für neue Anträge von Unternehmen mit Sitz in Deutschland sieht § 3 GüKG seit dem 27. Februar 2026 grundsätzlich die Gemeinschaftslizenz vor. Bereits vorher erteilte nationale Erlaubnisse bleiben nach der Übergangsregel des § 24 GüKG bis zum Ende ihrer Befristung gültig; unbefristete Erlaubnisse längstens bis zum Ablauf des 27. Februar 2036.
Wann ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich?
Sie ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt. Ausnahmen können sich insbesondere aus § 2 GüKG oder aus unmittelbar geltendem Unionsrecht ergeben. Für grenzüberschreitende Verkehre mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen gelten zusätzliche unionsrechtliche Vorgaben. Der konkrete Einsatz muss deshalb vorab geprüft werden.
Welche Behörde ist für den Antrag zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die nach Landesrecht bestimmte Behörde am Ort der tatsächlichen Niederlassung. Das kann je nach Bundesland und Ort beispielsweise der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder eine andere Genehmigungsbehörde sein. Das dortige Formular und die aktuelle Unterlagenliste sind maßgeblich.
Wie hoch muss die finanzielle Leistungsfähigkeit sein?
Für genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind regelmäßig mindestens 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Für Unternehmen, die ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen einsetzen, nennt Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 mindestens 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Bei gemischten Flotten ist eine genaue Berechnung erforderlich.
Kann ein externer Verkehrsleiter die Fachkunde abdecken?
Ja. Ein externer Verkehrsleiter kann vertraglich bestellt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er muss die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten, klar definierte Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse besitzen und die gesetzlichen Begrenzungen für externe Mandate beachten. Eine reine Benennung auf dem Papier genügt nicht.
Wie viele beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz erhalte ich?
Auf Antrag stellt die Behörde so viele beglaubigte Kopien aus, wie dem Unternehmen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und wie durch die nachgewiesene finanzielle Leistungsfähigkeit gedeckt sind. Sinkt die verfügbare Fahrzeugzahl länger als drei Monate, müssen überzählige Kopien nach der seit 2026 geltenden Regelung unverzüglich zurückgegeben werden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine pauschale Dauer gibt es nicht. Bearbeitungszeit, Behördenauskünfte und fehlende Nachweise wirken sich direkt aus. Wer Zuständigkeit, Fachkundenachweis, Kapitalnachweis und Zuverlässigkeitsunterlagen vor Einreichung abstimmt, schafft die beste Grundlage für ein zügiges Verfahren.