Aktuelle Rechtslage seit 27. Februar 2026

Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr beantragen

Wer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, benötigt grundsätzlich eine Gemeinschaftslizenz. Wir helfen Ihnen, Voraussetzungen, Nachweise und Antrag vollständig vorzubereiten – von der finanziellen Leistungsfähigkeit bis zum Verkehrsleiter.

  • 4 VoraussetzungenNiederlassung, Zuverlässigkeit, Finanzen, Fachkunde
  • Bis zu 10 Jahremögliche Geltungsdauer
  • Bundesweite Begleitungpersönlich und praxisnah

Berufszugang im Güterkraftverkehr

Diese vier Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen

Die zuständige Behörde erteilt die Gemeinschaftslizenz, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dauerhaft erfüllt und nachvollziehbar belegt sind. Entscheidend ist nicht nur das Antragsformular, sondern ein in sich stimmiges Gesamtbild.

01

Tatsächliche Niederlassung

Das Unternehmen benötigt eine echte und dauerhafte Niederlassung in Deutschland. Dazu gehören Geschäftsräume, zugängliche Unternehmensunterlagen und eine Organisation, von der aus die Verkehrstätigkeit tatsächlich geleitet wird.

02

Zuverlässigkeit

Unternehmer, gesetzliche Vertreter und Verkehrsleiter müssen zuverlässig sein. Die Behörde bewertet unter anderem Registerauskünfte, steuerliche Verhältnisse sowie erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrs-, Sozial- und Gewerberecht.

03

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind grundsätzlich 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug nachzuweisen. Für bestimmte ausschließlich mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 Tonnen ausgeführte grenzüberschreitende Verkehre gelten 1.800 Euro beziehungsweise 900 Euro.

04

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird regelmäßig durch eine IHK-Fachkundeprüfung oder einen anerkannten gleichwertigen Nachweis belegt. Fehlt die Fachkunde im Unternehmen, kann ein vertraglich gebundener externer Verkehrsleiter die Aufgabe übernehmen.

Antragsunterlagen vollständig vorbereiten

Welche Nachweise gehören zum Antrag?

Die konkrete Liste und Aktualität der Nachweise legt die Behörde am Betriebssitz fest. Typischerweise werden die folgenden Unterlagen verlangt. Wir ordnen die Dokumente, prüfen erkennbare Lücken und stimmen die Angaben aufeinander ab.

Unternehmen

Stammdaten und Niederlassung

  • Antragsformular der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung sowie Handels- oder Gesellschaftsregisterauszug, soweit vorhanden
  • Nachweis über Geschäftsräume und tatsächliche Niederlassung
  • Angaben zu Geschäftsführung, Vertretungsberechtigten und Beteiligungen
Zuverlässigkeit

Register und Bescheinigungen

  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde und Sozialversicherungsträgern nach Vorgabe der Behörde
  • Auskunft zu Insolvenzverfahren oder Schuldnerverzeichnis, soweit verlangt
  • Entsprechende Nachweise für Verkehrsleiter und weitere verantwortliche Personen
Finanzen

Leistungsfähigkeit belegen

  • Eigenkapitalbescheinigung oder andere zulässige Nachweisform
  • Zusatzbescheinigung bei Bedarf
  • Fahrzeugliste als Grundlage für die erforderliche Kapitalhöhe
  • Geplante Zahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz
Fachkunde

Verkehrsleitung nachweisen

  • IHK-Fachkundenachweis oder anerkannter gleichwertiger Abschluss
  • Benennung des internen oder externen Verkehrsleiters
  • Verkehrsleitervertrag bei externer Bestellung
  • Nachweis über tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit

Praxis-Hinweis: Viele Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung nur wenige Monate alt sein. Fordern Sie kostenpflichtige Unterlagen deshalb erst an, wenn Reihenfolge, Zuständigkeit und Antragszeitpunkt geklärt sind. Ergänzend finden Sie unsere Tools und Checklisten zur EU-Lizenz.

Vom Vorhaben bis zur Lizenz

So wird aus dem Antrag ein belastbarer Betriebsstart

Ein vollständiger Antrag beginnt mit einer sauberen Bestandsaufnahme. So lassen sich unnötige Rückfragen, widersprüchliche Angaben und vermeidbare Verzögerungen reduzieren.

  1. 1

    Vorhaben und Fuhrpark klären

    Wir prüfen Verkehrsart, Gewichtsgrenzen, Einsatzgebiet, Unternehmenssitz und geplante Fahrzeugzahl. Daraus ergibt sich, welche Berechtigung und welche Kapitalhöhe benötigt werden.

  2. 2

    Voraussetzungen vorprüfen

    Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden strukturiert abgeglichen. Offene Punkte werden vor der Antragstellung sichtbar.

  3. 3

    Nachweise zusammenstellen

    Sie erhalten eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterlagenliste. Wir prüfen Form, Plausibilität und Zusammengehörigkeit der Angaben.

  4. 4

    Antrag einreichen und Rückfragen bearbeiten

    Der Antrag geht an die Behörde am Ort der tatsächlichen Niederlassung. Bei fachlichen Rückfragen helfen wir, die verlangten Informationen klar nachzureichen.

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    Pflichten nach Erteilung organisieren

    Beglaubigte Kopien müssen zur Fahrzeugzahl und finanziellen Leistungsfähigkeit passen. Änderungen bei Fuhrpark, Verkehrsleiter oder Unternehmensdaten gehören in einen festen Meldeprozess.

Fragen zum Antrag

Häufige Fragen zur Gemeinschaftslizenz

Kurze Antworten auf zentrale Fragen rund um Güterkraftverkehr, Antrag, Nachweise und Verkehrsleitung.

Brauche ich seit 2026 noch eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis?
Für neue Anträge von Unternehmen mit Sitz in Deutschland sieht § 3 GüKG seit dem 27. Februar 2026 grundsätzlich die Gemeinschaftslizenz vor. Bereits vorher erteilte nationale Erlaubnisse bleiben nach der Übergangsregel des § 24 GüKG bis zum Ende ihrer Befristung gültig; unbefristete Erlaubnisse längstens bis zum Ablauf des 27. Februar 2036.
Wann ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich?
Sie ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt. Ausnahmen können sich insbesondere aus § 2 GüKG oder aus unmittelbar geltendem Unionsrecht ergeben. Für grenzüberschreitende Verkehre mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen gelten zusätzliche unionsrechtliche Vorgaben. Der konkrete Einsatz muss deshalb vorab geprüft werden.
Welche Behörde ist für den Antrag zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die nach Landesrecht bestimmte Behörde am Ort der tatsächlichen Niederlassung. Das kann je nach Bundesland und Ort beispielsweise der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder eine andere Genehmigungsbehörde sein. Das dortige Formular und die aktuelle Unterlagenliste sind maßgeblich.
Wie hoch muss die finanzielle Leistungsfähigkeit sein?
Für genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind regelmäßig mindestens 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Für Unternehmen, die ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen einsetzen, nennt Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 mindestens 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Bei gemischten Flotten ist eine genaue Berechnung erforderlich.
Kann ein externer Verkehrsleiter die Fachkunde abdecken?
Ja. Ein externer Verkehrsleiter kann vertraglich bestellt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er muss die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten, klar definierte Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse besitzen und die gesetzlichen Begrenzungen für externe Mandate beachten. Eine reine Benennung auf dem Papier genügt nicht.
Wie viele beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz erhalte ich?
Auf Antrag stellt die Behörde so viele beglaubigte Kopien aus, wie dem Unternehmen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und wie durch die nachgewiesene finanzielle Leistungsfähigkeit gedeckt sind. Sinkt die verfügbare Fahrzeugzahl länger als drei Monate, müssen überzählige Kopien nach der seit 2026 geltenden Regelung unverzüglich zurückgegeben werden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine pauschale Dauer gibt es nicht. Bearbeitungszeit, Behördenauskünfte und fehlende Nachweise wirken sich direkt aus. Wer Zuständigkeit, Fachkundenachweis, Kapitalnachweis und Zuverlässigkeitsunterlagen vor Einreichung abstimmt, schafft die beste Grundlage für ein zügiges Verfahren.

Antrag vorbereiten

Lassen Sie Ihre Ausgangslage prüfen

Planen Sie gewerblichen Güterkraftverkehr oder müssen Sie eine bestehende Berechtigung anpassen? Nennen Sie uns kurz Verkehrsart, Fahrzeugzahl und Stand Ihrer Unterlagen. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Telefon05173 8459950

E-Mailinfo@ext-verkehrsleiter.de

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