Externer Verkehrsleiter für EU-Lizenz und Güterkraftverkehr

IHK-geprüfter Verkehrsleiter und Sachverständiger im Transportwesen – bundesweit tätig, kurzfristig verfügbar und erfahren im Umgang mit Genehmigungsbehörden.

Sie möchten eine EU-Lizenz beantragen und benötigen dafür einen IHK-geprüften externen Verkehrsleiter? Wir begleiten Sie von der Unterlagenprüfung bis zur Benennung gegenüber der Genehmigungsbehörde.

LKW-EU-Lizenz

Externer Verkehrsleiter für EU-Lizenz und Güterkraftverkehr

EU-Lizenz-beantragen

IHK-geprüfter Verkehrsleiter und Sachverständiger im Transportwesen – bundesweit tätig, kurzfristig verfügbar und erfahren im Umgang mit Genehmigungsbehörden.

Wann benötigen Sie einen Verkehrsleiter?

Ein Verkehrsleiter wird benötigt, wenn ein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt und dafür eine Erlaubnis oder EU-Gemeinschaftslizenz benötigt. Der Verkehrsleiter muss fachlich geeignet, zuverlässig und tatsächlich mit der Leitung der Verkehrstätigkeiten beauftragt sein.

Existenzgründung

Sie möchten ein Transportunternehmen gründen und benötigen die fachliche Eignung für die EU-Lizenz.

Verkehrsleiterwechsel

Ihr bisheriger Verkehrsleiter scheidet aus oder steht nicht mehr zur Verfügung.

Erweiterung des Fuhrparks

Sie wachsen und benötigen eine rechtssichere Organisation Ihrer Verkehrstätigkeiten.

Behördliche Anforderungen

Die Genehmigungsbehörde verlangt Nachweise, Unterlagen oder eine klare Benennung des Verkehrsleiters.

Ihr Ansprechpartner: Jens Kottwitz

Sachverständiger im Transportwesen, IHK-geprüfter Verkehrsleiter und Gefahrgutbeauftragter. Mit langjähriger Erfahrung im Transportwesen unterstützt er Transportunternehmen, Existenzgründer und bestehende Fuhrparkbetriebe bei der rechtssicheren Organisation ihrer Verkehrstätigkeiten.

Qualifikationen und Schwerpunkte

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

EMAIL

info@ext-verkehrsleiter.de

Tel.Nr.

05173-8459950

Adresse

Im Hagen 2,
31311 Uetze
Zweigstelle in Berlin
Mühlenstr. 8a

Leistungen

Unsere Leistungen als externer Verkehrsleiter

01

Externer Verkehrsleiter

Wir stellen Ihnen einen fachkundigen externen Verkehrsleiter und übernehmen die vertraglich vereinbarten Aufgaben gegenüber Ihrem Unternehmen und der Genehmigungsbehörde.

02

Wir stellen Ihnen einen fachkundigen externen Verkehrsleiter und übernehmen die vertraglich vereinbarten Aufgaben gegenüber Ihrem Unternehmen und der Genehmigungsbehörde.

03

Wir prüfen Ihre betriebliche Organisation und helfen Ihnen, gesetzliche Anforderungen praxistauglich umzusetzen.

04

Wir unterstützen bei der Sicherung, Prüfung und Auswertung von Tacho- und Fahrerkartendaten.

05

Wir überprüfen Prozesse, Dokumentation und Organisation Ihres Transportunternehmens auf rechtliche und praktische Schwachstellen.

06

Bei Bedarf unterstützen wir Sie zusätzlich im Gefahrgutrecht und bei ADR-relevanten Pflichten.

ABLAUF

So läuft die Zusammenarbeit ab

1

Erstgespräch

Wir klären, ob ein externer Verkehrsleiter für Ihr Unternehmen geeignet ist und welche Anforderungen für Ihre Genehmigung bestehen.

2

Prüfung der Ausgangslage

Wir prüfen Fahrzeugbestand, geplante Tätigkeit, Unterlagen, Zuständigkeit der Behörde und erforderliche Nachweise.

3

Benennung vorbereiten

Sie erhalten die notwendigen Angaben und Unterlagen für die Benennung des externen Verkehrsleiters im Genehmigungsverfahren.

4

Bis zur Genehmigung

Wir unterstützen Sie bei Rückfragen der Behörde und begleiten den Prozess bis zur Erteilung oder Sicherung der Erlaubnis.

5

Laufende Betreuung

Nach der Genehmigung unterstützen wir bei Organisation, Dokumentation, Nachweisen und verkehrsrechtlichen Pflichten.

TOOLS & CHECKLISTEN

Kostenlose Tools & Checklisten

Prüfen Sie, ob Sie einen Verkehrsleiter benötigen, welche Unterlagen für die EU-Lizenz erforderlich sind und wie hoch die finanzielle Leistungsfähigkeit sein muss.

Verkehrsleiterpflicht prüfen

EU-Lizenz-Checkliste öffnen

Finanzielle Leistungsfähigkeit berechnen

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FAQs

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.

Der Verkehrsleiter ist für die ordnungsgemäße Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Transportunternehmens verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die betrieblichen Abläufe im Güterkraftverkehr rechtskonform organisiert sind.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Instandhaltung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge

  • Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrerunterlagen

  • Prüfung von Beförderungsdokumenten und Verträgen

  • Organisation der Fahrzeugeinsätze und Tourenplanung

  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

  • Einhaltung der Vorschriften nach VO (EG) 1071/2009

  • Unterstützung bei Behördenkontakten und Prüfungen

Der Verkehrsleiter trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Transporttätigkeiten bei.

Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs seit dem 4. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es zuvor auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt.

Nein, Werkverkehrsunternehmen  fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter.

Werkverkehr liegt vor, wenn ein Unternehmen Güter für eigene betriebliche Zwecke transportiert und nicht gewerblich für Dritte tätig ist. Der Transport ist dabei lediglich eine Hilfstätigkeit des Unternehmens und nicht Hauptzweck der Geschäftstätigkeit.

Da Werkverkehr nicht unter die Regelungen für gewerblichen Güterkraftverkehr fällt, besteht keine Pflicht zur Benennung eines Verkehrsleiters und keine Verpflichtung zur EU-Transportlizenz.

Sobald jedoch Transporte für fremde Auftraggeber durchgeführt werden, handelt es sich um gewerblichen Güterverkehr – und ein Verkehrsleiter wird gesetzlich erforderlich.

Nein, nicht direkt. Zwar kann sich der Erlaubnisinhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis auch selbst als Verkehrsleiter benennen, zunächst wird jedoch davon ausgegangen, dass die zur Führung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte benannte Person die Funktion des Verkehrsleiters einnimmt.

Ein kompetenter Verkehrsleiter vereint fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und organisatorisches Geschick. Er erfüllt die Anforderungen der VO (EG) 1071/2009 und verfügt in der Regel über die IHK-Fachkunde im Güterkraftverkehr.

Wichtige Merkmale sind:

  • Fundierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und bei Lenk- und Ruhezeiten

  • Erfahrung im praktischen Transportbetrieb

  • Sicherheit im Umgang mit Behörden und Prüfungen

  • Organisation von Fahrzeugeinsatz, Wartung und Dokumentation

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Ein qualifizierter Verkehrsleiter stellt sicher, dass die Verkehrstätigkeiten rechtskonform, sicher und strukturiert durchgeführt werden.

Unsere Dienstleistung als externer Verkehrsleiter bietet eine kosteneffiziente und flexible Lösung für Unternehmen im Güterkraftverkehr. Ob Sie neu gründen oder nach einer effizienteren Alternative suchen, unsere externen Verkehrsleiter sind spezialisiert auf die umfassende Betreuung Ihrer Transport- und Logistikprozesse.

Dabei stellt sich häufig die Frage, ob diese Funktion durch einen angestellten Mitarbeiter oder einen externen Verkehrsleiter übernommen werden sollte.

Beide Varianten sind gesetzlich zulässig, unterscheiden sich jedoch deutlich in Aufwand, Kosten und Flexibilität.