Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen einen Verkehrsleiter benennen, um eine Transportlizenz zu erhalten und ihre Verkehrstätigkeiten rechtskonform zu organisieren. Die Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, die den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers regelt.
Der Verkehrsleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Organisation der Transportabläufe, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Überwachung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens.
Wann ist ein Verkehrsleiter vorgeschrieben?
Ein Verkehrsleiter wird benötigt, wenn ein Unternehmen gewerblichen Güterverkehr betreibt mit:
Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im nationalen Verkehr
Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr
Diese Regelung gilt für Transportunternehmen ebenso wie für Lohnunternehmer im Transportbereich.
Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung der EU-Transportlizenz.
Aufgaben eines Verkehrsleiters
Der Verkehrsleiter sorgt dafür, dass alle Transportprozesse gesetzeskonform organisiert werden. Zu seinen typischen Aufgaben gehören:
Organisation der Verkehrstätigkeiten
Überwachung der Fahrzeugwartung
Prüfung von Beförderungsdokumenten
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Einsatzplanung von Fahrern und Fahrzeugen
Kontrolle der Einhaltung von Transportvorschriften
Damit übernimmt der Verkehrsleiter eine wichtige Rolle im Verkehrsmanagement eines Unternehmens.
Externer Verkehrsleiter als Lösung
Unternehmen können einen Verkehrsleiter auf verschiedene Weise benennen:
Unternehmer selbst
angestellter Mitarbeiter
externer Verkehrsleiter
Gerade für kleinere Transportunternehmen oder Existenzgründer ist ein externer Verkehrsleiter häufig die wirtschaftlichste Lösung. Es ist kein Aufbau interner Fachkompetenz erforderlich, und die gesetzlichen Anforderungen können dennoch zuverlässig erfüllt werden.
Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die fachliche Leitung der Verkehrstätigkeiten und unterstützt bei der Organisation und Dokumentation der Transportprozesse.
Werkverkehr als Ausnahme
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, benötigen in der Regel keinen Verkehrsleiter. Werkverkehr liegt vor, wenn Güter ausschließlich für eigene Zwecke transportiert werden und keine Transportdienstleistungen für Dritte erbracht werden.
Fazit
Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Er stellt sicher, dass Transportprozesse gesetzeskonform organisiert sind und alle Anforderungen für die Transportlizenz erfüllt werden.
Ein externer Verkehrsleiter bietet Unternehmen eine flexible und wirtschaftliche Möglichkeit, diese Anforderungen zu erfüllen.
