Auslesen und Auswerten des Digitalen Tachographen und der Fahrerkarten
Erfüllen Sie Ihre Pflicht nach der EU-Verordnung – Tachographendaten sichern und auswerten
Digitalen Tachographen richtig auslesen
Das korrekte Auslesen digitaler Tachographen ist weit mehr als nur das Herunterladen von Daten. Einfaches Herunterladen und Speichern der Informationen reicht bei Weitem nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, die Daten regelmäßig, mindestens alle 28 Tage, zu überprüfen und Ihre Fahrer über etwaige Unzulänglichkeiten zu informieren.
Obwohl viele Unternehmen bereits eigene Softwarelösungen zur Datenverwaltung besitzen, stellt sich oft die Frage, ob diese auch effektiv zur Datenauswertung genutzt wird. Mit unserer umfangreichen Erfahrung aus mehreren Tausend Auslesungen und Bewertungen unterstützen wir Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihre Daten nicht nur gespeichert, sondern auch korrekt analysiert und entsprechend den Vorschriften gehandhabt werden.
Unser Service für Sie
- Ständiger Ansprechpartner bei Fragen zur Handhabung, Vorschriften, Auswertung, Belehrung
- Digitalen Tachographen auslesen und auswerten
- Fahrerkarten auslesen und auswerten
- Erläuterung und detaillierte Kommentierung eventueller Verstöße
- Aufzeigendes Bußgeldrisikos
- Überwachung der Gültigkeit aller Fahrerkarten
- Mitarbeiterbelehrung und Schulung
- Gesetzeskonforme Archivierung Ihrer Daten
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf Gen 2
Einführung des neuen Smart Tachographen Version 2
Diese Änderungen zielen darauf ab, bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen.
Die Version 2 des intelligenten Tachografen wird von Continental VDO als «DTCO 4.1» und von Stoneridge als «SE5000 Smart 2» bezeichnet.
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DTCO 4.1 - Was müssen Sie wissen?
Visuell unterscheidet sich der Tachograph von seinen Vorgängern durch das Bluetooth-Symbol oberhalb des Displays. In der Bedienung des neuen Geräts werden Sie kaum einen Unterschied feststellen.
Die generierten Daten benötigen jedoch für den Download als auch die Weiterverarbeitung diverse Anpassungen der Download-Geräte als auch der Software.
Was bedeuet das für Ihre Archivierungssoftware?
- Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate korrekt auslesen können
- Ihre Download-Tools (Downloadkey, Terminal, Remote Download) müssen mit der Smart Tacho Version 2 kompatibel sein
Wichtig:
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor.
Die neuen Datenstrukturen des intelligenten Tachografen Version (Massenspeicher) sind mit älteren TachoPlus-Versionen nicht kompatibel. Zum Auslesen der neuen Tachographen und Fahrerkarten ist ein Update auf TachoPlus Version 4 erforderlich.
Dieses Update steht ab Anfang September 2023 zur Verfügung! Schauen Sie auch bei: https://www.tachoplus.eu/einfuehrung-neuer-tachograf
Zeitplan für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation:

Tachographendaten sichern und auswerten
Das Auslesen und vor allem das Auswerten der Daten von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern zählen zu den grundlegenden Pflichten eines Transportunternehmens. Um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, müssen diese Daten regelmäßig und rechtskonform heruntergeladen und gesichert werden. Zu spät ausgelesene Daten führen oft zu Bußgeldern – ein unnötiger Ärger für viele Unternehmen. Denn häufig handelt es sich um reine Formalverstöße: Es sind keine Daten verloren gegangen, sondern lediglich der Auslesetermin wurde nicht eingehalten. Diese Formalverstöße resultieren jedoch fast immer in teuren Bußgeldern, die sich leicht vermeiden lassen.
Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, Ihre Auslesefristen zuverlässig einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden.
FAQ
Was ist der digitale Fahrtenschreiber (Digi-Tacho) und welche Daten speichert er?
Der digitale Fahrtenschreiber ist ein Kontrollgerät gemäß VO (EU) 165/2014. Er zeichnet fahrer- und fahrzeugbezogene Daten auf, darunter Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Geschwindigkeiten, Wegstrecken sowie Ereignisse und Störungen. Zusätzlich speichert die Fahrerkarte persönliche Tätigkeitsdaten des Fahrers.
Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Auswertung der Daten?
Die Datenerfassung und -kontrolle basiert insbesondere auf:
VO (EG) 561/2006 – Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
VO (EU) 165/2014 – Fahrtenschreiberpflicht
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Diese Regelwerke verpflichten Unternehmen zur Kontrolle und Dokumentation der Einhaltung der Sozialvorschriften.
Wie oft müssen Fahrerkarte und Massenspeicher ausgelesen werden?
Nach § 2 Abs. 5 FPersV gelten folgende Fristen:
Fahrerkarte: spätestens alle 28 Tage
Massenspeicher des Fahrtenschreibers: spätestens alle 90 Tage
Zusätzlich müssen Daten vor Ablauf dieser Fristen ausgelesen werden, wenn das Fahrzeug verkauft, außer Betrieb genommen oder das Unternehmen gewechselt wird.
Wie lange müssen die Digi-Tacho-Daten archiviert werden?
Unternehmen sind verpflichtet, die Daten mindestens 12 Monate aufzubewahren (§ 2 Abs. 5 FPersV). In der Praxis wird häufig eine längere Archivierung empfohlen, da andere gesetzliche Vorschriften (z. B. Arbeitszeitrecht) längere Nachweisfristen vorsehen können.
Wer trägt die Verantwortung für das Auslesen und die Kontrolle?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Er muss sicherstellen, dass:
die Daten fristgerecht ausgelesen werden
Verstöße erkannt und dokumentiert werden
Fahrer unterwiesen werden
geeignete organisatorische Maßnahmen getroffen werden
Der Verkehrsleiter übernimmt dabei häufig die operative Kontrolle.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen oder fehlender Auswertung?
Verstöße gegen die Sozialvorschriften oder fehlende Datensicherung können zu:
Bußgeldern gegen Fahrer und Unternehmer
Punkten im Fahreignungsregister
erhöhten Haftungsrisiken
Problemen bei Betriebsprüfungen
im Extremfall zum Entzug der Transportlizenz
führen. Eine regelmäßige und professionelle Auswertung reduziert diese Risiken erheblich.
Was wird für das Auslesen und Auswerten benötigt?
Um die Daten von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern rechtskonform auszulesen und zu sichern, benötigen Unternehmen eine Kombination aus Hard- und Software, befähigtem Personal und eine Unternehmenskarte.
