Merkblatt: Antragsunterlagen Güterkraftverkehr
🟨 Für EU-Bürger und Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland
Gewerblicher Güterkraftverkehr als EU-Bürger – rechtssicher durchstarten
Sie sind EU-Bürger oder betreiben ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und möchten in Deutschland im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden? Voraussetzung ist, dass Sie über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Anforderungen der Genehmigungsbehörden zu erfüllen – korrekt, vollständig und fristgerecht.
Für die Antragstellung benötigen Sie unter anderem:
Nachweis einer aktiven Niederlassung in Deutschland (aktuelle Gewerbeanmeldung)
Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, Gewerbezentralregister (Belegart „9“)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug
5.000 € für jedes weitere Fahrzeug
Fachkundenachweis im Original (IHK-Zeugnis) eventuell Dienstleistungsvertrag mit Verkehrsleiter
Fahrzeugliste, Arbeitsvertrag und Identitätsnachweis der benannten Verkehrsleitung
Bei juristischen Personen zusätzlich erforderlich:
Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführervertrag)
Aktueller Handelsauszug (beglaubigt oder amtlich)
Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person (Belegart „9“)
Wir bringen Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren
Ob Einzelunternehmer oder Spedition – als EU-Bürger mit Niederlassung in Deutschland stehen Sie oft vor sprachlichen und formalen Hürden im Antragsprozess.
Noch ein Hinweis!
Die Registerauszüge und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen bei Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein.
Der Jahresabschluss bzw. die Eigenkapitalbescheinigung ist zum Stichtag ein Jahr gültig.
