Merkblatt: Antragsunterlagen Güterkraftverkehr

 


🟨 Für EU-Bürger und Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland

Gewerblicher Güterkraftverkehr als EU-Bürger – rechtssicher durchstarten

Sie sind EU-Bürger oder betreiben ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und möchten in Deutschland im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden? Voraussetzung ist, dass Sie über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Anforderungen der Genehmigungsbehörden zu erfüllen – korrekt, vollständig und fristgerecht.

Für die Antragstellung benötigen Sie unter anderem:

  • Nachweis einer aktiven Niederlassung in Deutschland (aktuelle Gewerbeanmeldung)

  • Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, Gewerbezentralregister (Belegart „9“)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:

    • 9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug

    • 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug

  • Fachkundenachweis im Original (IHK-Zeugnis)

  • Fahrzeugliste, Arbeitsvertrag und Identitätsnachweis der benannten Verkehrsleitung

Bei juristischen Personen zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführervertrag)

  • Aktueller Handels- oder Vereinsregisterauszug (beglaubigt oder amtlich)

  • Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person (Belegart „9“)

📝 Wir bringen Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren

Ob Einzelunternehmer oder Spedition – als EU-Bürger mit Niederlassung in Deutschland stehen Sie oft vor sprachlichen und formalen Hürden im Antragsprozess.
Wir unterstützen Sie kompetent – mit Erfahrung, Klarheit und bei Bedarf auch mehrsprachig.

👉 Jetzt Beratung anfordern und Antrag professionell vorbereiten lassen!