Externer Verkehrsleiter oder Mitarbeiter

EU-Transportlizenz beantragen

Wer ein Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr gründen oder betreiben möchte, benötigt eine EU-Transportlizenz (Gemeinschaftslizenz). Sie berechtigt Unternehmen, gewerblichen Güterverkehr innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union durchzuführen.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Voraussetzungen für die EU-Transportlizenz

Um eine Transportlizenz zu erhalten, müssen Unternehmen vier zentrale Kriterien erfüllen:

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr nachgewiesen. Alternativ kann ein externer Verkehrsleiter bestellt werden, der diese Voraussetzung erfüllt.


Zuverlässigkeit

Der Unternehmer oder der benannte Verkehrsleiter muss zuverlässig sein. Die Behörde prüft dies beispielsweise anhand von:

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Verkehrsverstößen


Finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmen müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Diese werden üblicherweise durch Eigenkapital oder Bürgschaften belegt.

Richtwerte:

  • erstes Fahrzeug: ca. 9.000 €

  • jedes weitere Fahrzeug: ca. 5.000 €


Niederlassung im Inland

Das Unternehmen benötigt einen tatsächlichen Betriebssitz mit organisatorischer Struktur und Dokumentation.


Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Der Antrag auf eine EU-Transportlizenz erfolgt bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

  1. Beratung und Vorbereitung der Unterlagen

  2. Nachweis der fachlichen Eignung

  3. Benennung eines Verkehrsleiters

  4. Einreichung der Antragsunterlagen

  5. Prüfung durch die Genehmigungsbehörde

  6. Erteilung der EU-Transportlizenz

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde mehrere Wochen betragen.


Rolle des Verkehrsleiters

Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für die Transportlizenz. Er ist verantwortlich für das Verkehrsmanagement des Unternehmens und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr.

Unternehmen können diese Funktion durch:

  • den Unternehmer selbst

  • einen Mitarbeiter

  • einen externen Verkehrsleiter

besetzen.

Gerade für Existenzgründer ist ein externer Verkehrsleiter häufig die schnellste und wirtschaftlichste Lösung.


Unterstützung bei der Transportlizenz

Die Beantragung einer EU-Transportlizenz umfasst mehrere formale Schritte und Nachweise. Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert das Genehmigungsverfahren erheblich.

Eine fachkundige Begleitung kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.


Fazit

Die EU-Transportlizenz ist die zentrale Voraussetzung für Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Wer die Anforderungen an fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung erfüllt, kann die Lizenz beantragen.

Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Genehmigungsverfahren effizient und sicher durchlaufen.


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