Auslesen und Auswerten des Digitalen Tachographen und der Fahrerkarten

 

Erfüllen Sie Ihre Pflicht nach der EU-Verordnung – Tachographendaten sichern und auswerten

Digitalen Tachographen richtig auslesen

Das korrekte Auslesen digitaler Tachographen ist weit mehr als nur das Herunterladen von Daten. Einfaches Herunterladen und Speichern der Informationen reicht bei Weitem nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, die Daten regelmäßig, mindestens alle 28 Tage, zu überprüfen und Ihre Fahrer über etwaige Unzulänglichkeiten zu informieren.

 

Obwohl viele Unternehmen bereits eigene Softwarelösungen zur Datenverwaltung besitzen, stellt sich oft die Frage, ob diese auch effektiv zur Datenauswertung genutzt wird. Mit unserer umfangreichen Erfahrung aus mehreren Tausend Auslesungen und Bewertungen unterstützen wir Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihre Daten nicht nur gespeichert, sondern auch korrekt analysiert und entsprechend den Vorschriften gehandhabt werden.

Unser Service für Sie

  • Ständiger Ansprechpartner bei Fragen zur Handhabung, Vorschriften, Auswertung, Belehrung
  • Digitalen Tachographen auslesen und auswerten
  • Fahrerkarten auslesen und auswerten
  • Erläuterung und detaillierte Kommentierung eventueller Verstöße
  • Aufzeigendes Bußgeldrisikos
  • Überwachung der Gültigkeit aller Fahrerkarten
  • Mitarbeiterbelehrung und Schulung
  • Gesetzeskonforme Archivierung Ihrer Daten

 

 

 

Überwacht vom personenzertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

Verkehrsleiter-Kontakt

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf Gen 2

Einführung des neuen Smart Tachographen Version 2

Im Zuge der Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2 V2 bzw. Smart Tacho, Version 2) zum Stichtag 21.08.2023 wurden im Rahmen des EU-Mobilitätspaket 1 durch die EU-Kommission Änderungen an den Datenstrukturen der digitalen Tachographen vorgeschrieben. Diese sind innerhalb der Durchführungsverordnung EU 2021/1228 festgelegt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen.
Die Version 2 des intelligenten Tachografen wird von Continental VDO als «DTCO 4.1» und von Stoneridge als «SE5000 Smart 2» bezeichnet.

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DTCO 4.1 - Was müssen Sie wissen?

Visuell unterscheidet sich der Tachograph von seinen Vorgängern durch das Bluetooth-Symbol oberhalb des Displays. In der Bedienung des neuen Geräts werden Sie kaum einen Unterschied feststellen.

Die generierten Daten benötigen jedoch für den Download als auch die Weiterverarbeitung diverse Anpassungen der Download-Geräte als auch der Software.

Was bedeuet das für Ihre Archivierungssoftware?

  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate korrekt auslesen können
  • Ihre Download-Tools (Downloadkey, Terminal, Remote Download) müssen mit der Smart Tacho Version 2 kompatibel sein

Wichtig:

Die Fahrerkarten der vorherigen Generationen 1+2 sind weiterhin kompatibel und müssen NICHT erneuert werden.

Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor.

Die neuen Datenstrukturen des intelligenten Tachografen Version (Massenspeicher) sind mit älteren TachoPlus-Versionen nicht kompatibel. Zum Auslesen der neuen Tachographen und Fahrerkarten ist ein Update auf TachoPlus Version 4 erforderlich.

Dieses Update steht ab Anfang September 2023 zur Verfügung! Schauen Sie auch bei: https://www.tachoplus.eu/einfuehrung-neuer-tachograf

Zeitplan für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation: