Wir stellen Ihren Gefahrgutbeauftragten
Als zertifizierte Gefahrgutbeauftragte bieten wir umfassende Dienstleistungen an, um Ihr Unternehmen bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze im Bereich Gefahrguttransport zu unterstützen. Unsere Expertise gewährleistet, dass Ihre gefährlichen Güter sicher, effizient und gemäß den neuesten Sicherheitsstandards transportiert werden.
Wir beraten und betreuen Sie entlang Ihres Prozesses. Wir erfassen Ihren Status Quo, inwiefern mit Gefahrgut umgegangen wird und schulen Ihre Mitarbeiter für ihre Aufgabe im Gefahrgutprozess. Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und erstellen mit Ihren Angaben den Jahresbericht. Auch bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite.
Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?
Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:
- Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
- Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
- Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung des Jahresberichts
- Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre

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Gibt es Ausnahmen ?

Prüfen Sie jetzt, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen?
Die GbV kennt zahlreiche Ausnahmen, von denen Sie profitieren können. Die wichtigste: Wenn der Unternehmer selbst die Funktionen eines Gefahrgutbeauftragten übernimmt, ist kein weiterer Beauftragter nötig. (Natürlich muss der Unternehmer entsprechend geschult sein.)
Die weiteren (Einzel-)Ausnahmen betreffen Unternehmen, die
- nur Güter versenden, die nach ADR, RID, ADN oder IMDG-Code freigestellt sind,
- nur freigestellte Mengen befördern bzw. die 1000-Punkte-Regelung nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code einhalten,
- gefährliche Güter lediglich empfangen,
- ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Reisender oder Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) wahrnehmen,
- Verpackungen herstellen oder rekonditionieren und nicht anderweitig an einer Gefahrgutbeförderung beteiligt sind,
- ausschließlich als Auftraggeber des Absenders nicht mehr als 50 Tonnen netto Gefahrgut pro Jahr versenden (ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0),
- ausschließlich als Entlader an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Jahr beteiligt sind.
Achtung: Auch Unternehmen, die zwar Gefahrgüter nur empfangen, aber zusätzlich die Pflichten des Entladers für mehr als 50 Tonnen pro Kalenderjahr übernehmen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Fällt Ihr Gefahrgut unter die 1000-Punkte-Regelung?
Das Tool ADR-Check ist online unter www.adr-check.com verfügbar. Testen Sie selbst.
Wer muss geschult werden?
Jede Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss eine Gefahrgutschulung absolvieren. Dies umfasst nicht nur Fahrer, sondern auch Personen, die am Verladen, Entladen, Verpacken oder der Dokumentenerstellung beteiligt sind. Auch Gefahrgutbeauftragte und Personen, die an der Beförderung im Luftverkehr beteiligt sind, benötigen eine entsprechende Schulung.
- Gefahrgutfahrer:Fahrer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, benötigen einen ADR-Schein (ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der durch eine Schulung und Prüfung erworben wird.
- Gefahrgutbeauftragte:Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgüter befördern, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der ebenfalls eine spezielle Schulung und Prüfung ablegen muss.
- Mitarbeiter in der Beförderung:Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun hat, muss eine Unterweisung erhalten. Dazu gehören unter anderem Verlader, Entlader, Verpackungspersonal und Personen, die an der Erstellung von Gefahrgutdokumenten beteiligt sind.
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