Beim Werkverkehr werden die eigenen Transportbedürfnisse befriedigt und im Sinne einer Henne/Ei-Betrachtung drängt sich der Gedanke auf, dass das „selber befördern“ bereits vor dem „transportieren lassen“ stattgefunden hat.
Werkverkehr wird also von Händlern, Dienstleistern, Handwerkern und natürlich von vielen produzierenden oder verarbeitenden Betrieben durchgeführt. Auch zahlreiche Kulturbetriebe sowie Land- oder Forstwirte betreiben Werkverkehr, soweit deren Beförderungen nicht von den güterverkehrsrechtlichen Vorschriften ausgenommen sind (die Ausnahmen sind am Ende dieses Artikels aufgelistet). Für Werkverkehrsunternehmen ist der Transport von Gütern entweder eine Leistung, ohne die das Produkt oder die Dienstleistung nicht hergestellt werden könnte, oder der Transport ist ein besonderer, oft aber auch schlichtweg notwendiger Service für den Kunden. Er ist aber nie das Kerngeschäft des jeweiligen Unternehmens.