Eine regelmäßige Archivierung und
Auswertung
der Tachographen-Daten
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine regelmäßige Archivierung und
Auswertung
der Tachographen-Daten
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auswertung der Daten nach Fahrpersonalrecht und VO (EG) Nr. 561/2006. Zustellung der Bescheinungug von Tätigkeiten und der Belehrungsdokumente. Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter unabhängig vom eingesetzten Gerät.
Beachten Sie auch, Im Rahmen des sogenannten Mobility-Package 1 der EU wurden die Lenk- und Ruhezeiten-Verordung (EG) 561/2006 sowie die Tachographenverordnung (EU) 165/2014 geändert. Dies erfolgte durch die (EU) Verordnung 1054/2020, die am 20.08.2020 in Kraft trat.