In vielen Fällen ist es günstiger, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Dienstleistungen
◊ Stellen des Externen Gefahrgutbeauftragten
◊ Unterstützung Ihres Gefahrgutbeauftragten im operativen Geschäft
◊ Durchführung von Bestandsaufnahmen bzw. Betriebsbegehungen zur Überwachung der Vorgaben aus dem ADR
◊ Beratung des Unternehmens oder des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
◊ Erstellung des Jahresberichtes über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung
◊ Schulung der an der Beförderung beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR
◊ Erarbeitung der erforderlichen Dokumentation
Der § 1 der GbV besagt, dass die Verordnung für alle Unternehmen gilt, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern (also Gefahrgütern) auf der Straße, auf der Schiene, auf Binnengewässern und per Seeschiffen beteiligt sind.